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morning
Raketenbauer Registriert seit: Feb 2003 Wohnort: Tawern Verein: AGM, TRA#12037 Beiträge: 179 Status: Offline |
Beitrag 7631296
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Servus!
Mal kurz zur Genehmigung des Grundstückseigentümers zum Starten von (Raketen-)Modellen: diese ist nach § 25 LuftVG vorgeschrieben und somit lediglich für Luftfahrzeuge nötig, für die es genehmigte Flugplätze gibt. In dieser Verordnung des Bundesverkehrsministeriums ist auf Seite 21 folgendes zu lesen: Zitat: Somit ist von Gesetzes wegen eigentlich gar keine Genehmigung des Grundstückseigentümers notwendig! Natürlich sollte man sich die trotzdem holen- alleine des lieben Friedens willen... ![]() Grüße, Morning edit: das gilt natürlich auch für uns smoker! ![]() Geändert von morning am 26. Mai 2014 um 22:42 |
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