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michael123
PU-Meister Registriert seit: Apr 2007 Wohnort: Kissing Verein: Alleinstarter Kissing .eV Beiträge: 429 Status: Offline |
Beitrag 117294
, Gesetze?
[08. April 2007 um 22:33]
Hallo,
habe gerade mal im Forum gestöbert. Bin da im Allgemeinen Teil auf das gestoßen. Darin wird sich nicht wirklich über Wasserraketen geäusert. Auserdem habe ich nach dem $16 LuftVZO gegooglet und festgestellt das es diesen Paragraphen gar nicht mehr gibt. Wie hoch darf ich mit WaRas fleigen und welches Startgewicht düfen die haben? Muss ich irgedwelche Genehmigungen einholen? wäre dankbar für eure Hifle mfg Michael Geändert von michael123 am 08. April 2007 um 22:34 Bitte tut mir den Gefallen und Nutzt die Suchfunktion des Forums, alle Artikel des Forums. Es ist hilfreich und lässt nicht so schnell andere wirklich interessante Topics in die Tiefen rutschen, nur weil ihr eine Frage habt, die schon 1000 mal besprochen wurde. |
andreasweber
Poseidon Registriert seit: Sep 2006 Wohnort: Straubing Verein: Alleineflieger (leider!) Beiträge: 1093 Status: Offline |
Beitrag 117298
[08. April 2007 um 22:40]
Der Antrieb von Wasserraketen ist im Allgemeinen von keinem Gesetz eingeschränkt, sofern 5kg Gesamtmasse nicht überschritten werden! Wenn aber eine Flughöhe von 30m über Boden überschritten wird handelt es sich um einen "sonstigen Flugkörper". Allerdings würden die Druckkörper mit einem Druck-Volumenverhältnis ab 200 Literbar unter die Druckbehälterverordnung fallen. Die maximale Höhe ist ortsabhängig! Wenn du in deiner Nähe einen Flughafen hast dann sicher nicht so hoch wie irgendwo im nirgendwo. Näheres dazu findest du sicher in einer entsprechenden Karte. Falls du um einen Weltrekord zu brechen mal in höhere Höhen vordringen musst dann würde sich aber sicher mit einem kurzem Telefonat ein temporäres Startfenster vereinbaren lassen.
Gruß Andy Geändert von andreasweber am 08. April 2007 um 22:41 Meine Texte sind nach irgendeiner Rechtschreibreform verfasst! Welche weiß ich selber nicht so genau! ;-) http://www.ichwerdegooglebenutzenbevorichdummefragenstelle.com/ |
MarkusJ
Gardena Master of Rocketry
Registriert seit: Apr 2005 Wohnort: Kandel Verein: Beiträge: 2148 Status: Offline |
Beitrag 117320
[09. April 2007 um 12:07]
Einspruch, die Druckbehälterverordnung gilt schon lange nicht mehr!
mfG Markus WARNUNG: Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie beinhalten Ich bin weder eine Suchmaschine, noch ein Nachschlagewerk - PNs zu Themen die im Forum stehen oder dorthin gehören, werde ich nicht beantworten. Bilder bitte NICHT über Imageshack oder andere Imagehoster einbinden! |
michael123
PU-Meister Registriert seit: Apr 2007 Wohnort: Kissing Verein: Alleinstarter Kissing .eV Beiträge: 429 Status: Offline |
Beitrag 117321
[09. April 2007 um 12:32]
Hallo,
was heißt genau "sonstiger Flugkörper"? Mal ein Beispiel: Habe eine Rak die 4 kg mit Wasser und allem Was dazu gehört wiegt. Der Simulator rechnet 250 m Flughöhe aus. Druck ist 10 bar Volumen der Rak ist 9 l. Elaubte Flughöhe ist bei mir 450m. Das Ding draf ich also ohne genehmigung und alles Starten. mfg Michael Bitte tut mir den Gefallen und Nutzt die Suchfunktion des Forums, alle Artikel des Forums. Es ist hilfreich und lässt nicht so schnell andere wirklich interessante Topics in die Tiefen rutschen, nur weil ihr eine Frage habt, die schon 1000 mal besprochen wurde. |
andreasweber
Poseidon Registriert seit: Sep 2006 Wohnort: Straubing Verein: Alleineflieger (leider!) Beiträge: 1093 Status: Offline |
Beitrag 117322
[09. April 2007 um 12:38]
@Markus: Sorry wusst ich nicht!
@Michael: Jop, die darf rauf und zwar ohne Genehmigung. Wenns jemand besser weiß bitte melden! Gruß Andy Meine Texte sind nach irgendeiner Rechtschreibreform verfasst! Welche weiß ich selber nicht so genau! ;-) http://www.ichwerdegooglebenutzenbevorichdummefragenstelle.com/ |
michael123
PU-Meister Registriert seit: Apr 2007 Wohnort: Kissing Verein: Alleinstarter Kissing .eV Beiträge: 429 Status: Offline |
Beitrag 117326
[09. April 2007 um 13:18]
Hallo,
und was ist wenn sie 5kg überseigt? (Denke da grad an Batikers 3 stufiges Ding) mfg Michael Bitte tut mir den Gefallen und Nutzt die Suchfunktion des Forums, alle Artikel des Forums. Es ist hilfreich und lässt nicht so schnell andere wirklich interessante Topics in die Tiefen rutschen, nur weil ihr eine Frage habt, die schon 1000 mal besprochen wurde. |
andreasweber
Poseidon Registriert seit: Sep 2006 Wohnort: Straubing Verein: Alleineflieger (leider!) Beiträge: 1093 Status: Offline |
Beitrag 117327
[09. April 2007 um 13:27]
Meine Texte sind nach irgendeiner Rechtschreibreform verfasst! Welche weiß ich selber nicht so genau! ;-) http://www.ichwerdegooglebenutzenbevorichdummefragenstelle.com/ |
michael123
PU-Meister Registriert seit: Apr 2007 Wohnort: Kissing Verein: Alleinstarter Kissing .eV Beiträge: 429 Status: Offline |
Beitrag 117328
[09. April 2007 um 13:40]
Hallo,
erstmal danke für deine Antwort. Über deinen Artikel bin ich irgendwie zum Luftfahrtsamt München (Südbyern) gkommen und habe folgenden Artikel gefunden: Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle Zitat: So hoffe mal das da alles Drin steht was ich brauche. Der Artikel sagt mir, dass ich bei mir auf der nächsten Wiese getrost starten kann. mfg Michael Bitte tut mir den Gefallen und Nutzt die Suchfunktion des Forums, alle Artikel des Forums. Es ist hilfreich und lässt nicht so schnell andere wirklich interessante Topics in die Tiefen rutschen, nur weil ihr eine Frage habt, die schon 1000 mal besprochen wurde. |