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herb_xp1
Anzündhilfe Registriert seit: Nov 2005 Wohnort: Oberhaching Verein: Beiträge: 16 Status: Offline |
Beitrag 7645905
, Noch eine Chance für das Hobby...?
[16. Januar 2020 um 21:13]
Hallo,
irgendwie habe ich als "Wildflieger" die letzten gesetzlichen Neuerungen, insbesondere die des § 20 LuftVO, irgendwie "verpennt". In Kenntnis der Neuerungen suche ich nun einen Platz im südlichen münchner Landkreis - und ein wenig darüber hinaus - mit Aufstiegserlaubnis > 100 m und auf dem auch Raketen-Starter als Gäste gerne gesehen sind. Wenn jemand einen solchen Platz kennt wäre ich für einen entsprechenden Hinweis sehr dankbar. Andernfalls werde ich mich schweren Herzens von dem Hobby wohl verabschieden müssen......... Grüsse Herbert |
AchimO
Poseidon Registriert seit: Jul 2014 Wohnort: Berlin Verein: AGM Beiträge: 1496 Status: Offline |
Beitrag 7645906
[16. Januar 2020 um 23:17]
Warum gleich die Flinte ins Korn werfen? Es gibt doch Flugtage, z. B. den in Manching oder die von der RMV in der Nähe von Nürnberg. Klar, vor der Haustür ist das nicht. Dafür findet man auf Flugtagen immer viele Gleichgesinnte, mit denen man fachsimpeln kann, usw.
Gruß Achim laminare necesse est! Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten! |
Oliver Arend
Administrator
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Great Falls, VA, USA Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR Beiträge: 8350 Status: Offline |
Beitrag 7645912
[17. Januar 2020 um 10:05]
Frag mal bei der RAMOG nach, die könnten Fluggelegenheiten im Raum Augsburg haben. Das ist für Raketenfliegerverhältnisse im Prinzip schon Landkreis München.
Ansonsten brauchst Du für Flüge mit weniger als 20 g Treibstoff (also Klima D-Motoren und kleiner) keine Aufstiegserlaubnis und für Flüge über 100 m nur den Kenntnisnachweis, der nun wirklich nicht schwer zu bekommen ist. Das heißt, in der Praxis sollte das Fliegen für Dich genau so leicht oder schwer wie vor der Neuerung sein – Du brauchst nur eine Fläche mit geeigneter Luftraumstruktur und die Erlaubnis des Grundstückseigenstümers. Viel Erfolg! Oliver |
herb_xp1
Anzündhilfe Registriert seit: Nov 2005 Wohnort: Oberhaching Verein: Beiträge: 16 Status: Offline |
Beitrag 7645914
[17. Januar 2020 um 11:39]
Da sind wir wieder beim § 20 (1) Pkt. 4 der LuftVO. In der mir vorliegenden Fassung ist der Aufstieg von ungesteuertern Flugkörpern prinzipiell erlaubnispflichtig. In einer rechtlichen Darlegung von NRW wird insbesondere hierzu auf Modellraketeb verwiesen!
Sind diese Informationen nun falsch bzw. mittlerweile überholt? Andernfalls bitte ich die Quelle zu nennen, wonach der Aufstieg von P1-getriebenen Raketen mit Kenntnisnachweis erlaubnisfrei ist. Den Kenntnisnachweis besitze ich nämlich ........... Herbert . - |
AchimO
Poseidon Registriert seit: Jul 2014 Wohnort: Berlin Verein: AGM Beiträge: 1496 Status: Offline |
Beitrag 7645915
[17. Januar 2020 um 11:50]
Da wäre es natürlich interessant zu wissen, was denn das für eine „rechtliche Darlegung von NRW“ sein soll.
Im juristischen Sinne sind Begriffe wie „prinzipiell“ und „grundsätzlich“ nicht gleich „immer“. Und nicht Feuerwerk mit Modellraketen gleichsetzen. Gruß Achim Geändert von AchimO am 17. Januar 2020 um 11:53 laminare necesse est! Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten! |
herb_xp1
Anzündhilfe Registriert seit: Nov 2005 Wohnort: Oberhaching Verein: Beiträge: 16 Status: Offline |
Beitrag 7645920
[17. Januar 2020 um 12:18]
Ich muss mich korrigieren: Es war das Land Niedersachsen. Hier der Link: https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aufgaben/luftverkehr/besondere_benutzung_des_luftraums/besondere-benutzung-des-luftraums-78492.html#B3 -> Ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb.
Jetzt könnte man bei unseren Raketen natürlich argumentieren, daß diese sich durch entsprechende bautechnische Voraussetzungen und und Ausstattung mit Fins "selbst steuern". Ob diese Spitzfindigkeit jedoch einer rechtlichen und gar gerichtlichen Prüfung stand hält....? Andererseits habe ich auf die Schnelle keine Definition gefunden, die "Steuerung" hier mit "Steuerung durch Piloten am Boden"gleichsetzt. Damit bleibt für mich momentan alles sehr in einer recht vagen rechtlichen Situation. - Auch wenn auf der Seite von Ramog etwas anderers - und für mich momentan nicht nachvollziehbares - steht. Ich wäre deshalb für Aufklärung/Klarstellung sehr dankbar. Herbert |
RalfB
Grand Master of Rocketry
Registriert seit: Apr 2004 Wohnort: Verein: AGM, Tripoli L2 Beiträge: 2788 Status: Offline |
Beitrag 7645922
[17. Januar 2020 um 12:55]
In §21a seht m.E. die Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Treibsätzt <20g
#Don’t Look Up |
herb_xp1
Anzündhilfe Registriert seit: Nov 2005 Wohnort: Oberhaching Verein: Beiträge: 16 Status: Offline |
Beitrag 7645924
[17. Januar 2020 um 14:20]
Vielen Dank für die Hinweise! - Hatte zwischenzeitlich auch ein Telefonat mit dem Luftamt Südbayern. Der §21a regelt das Raketenthema abschließend. Es bleibt alles wie gehabt. Selbst ein Kenntnisnachweis (vorliegend) bei Aufstiege über 100m sei lt.meinem Ansprechpartner nicht notwendig.
So gesehen alles paletti! Herbert Geändert von herb_xp1 am 17. Januar 2020 um 15:21 |
AchimO
Poseidon Registriert seit: Jul 2014 Wohnort: Berlin Verein: AGM Beiträge: 1496 Status: Offline |
Beitrag 7645926
[17. Januar 2020 um 16:45]
Zitat: Da hat er wohl angenommen, dass auf einem Modellflugplatz mit Aufstiegsgenehmigung gestartet wird, siehe hier Aber die Kennzeichnungspflicht bei Modellen über 250 g ist zu beachten! Gruß Achim laminare necesse est! Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten! |
herb_xp1
Anzündhilfe Registriert seit: Nov 2005 Wohnort: Oberhaching Verein: Beiträge: 16 Status: Offline |
Beitrag 7645928
[17. Januar 2020 um 17:58]
Sehe ich auch so! Mein Gespräch mit dem Ansprechpartner beim Luftamt Südbayern war nur kurz. Ich möchte dazu nicht ausschließen, daß es dabei evtl. zu einem Verständnisfehler meinerseits gekommen ist. Grundsätzlich habe ich mich jedoch versichern können, daß ich als Kenntnisnachweisinhaber mit meinen "beschilderten"-P1-Rockets weiterhin keine Probleme werden habe, sofern natürlich die weitere Regelungen zu Abständen, Grundstückeigentümererlaubnis etc. beachtet werden.
Herbert |