Christian S.
Überflieger
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Braucht man für den T2 wie für andere §27-Genehmigungen (z.B. Schwarzpulverscheine für Vorder- und Wiederladerschützen) auch die amtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung? Falls ja, was steht denn der Unbedenklichkeit alles entgegen? Konkret gefragt: Gegen mich läuft derzeit ein Verfahren, weil ich beim Abbiegen eine Radfahrerin von ihrem Gefährt geschubst habe. Es ist ihr außer in paar blauen Flecken nix passiert, aber es ist eben der polizeiliche Lauf der Dinge. Ist man mit sowas noch unbedenklich?
Zerknirschte Grüße Christian
Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit...
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Waldi
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Zitat: Original geschrieben von Ch. Schims Braucht man für den T2 wie für andere §27-Genehmigungen (z.B. Schwarzpulverscheine für Vorder- und Wiederladerschützen) auch die amtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Ja, die braucht's!
Falls ja, was steht denn der Unbedenklichkeit alles entgegen? Konkret gefragt: Gegen mich läuft derzeit ein Verfahren, weil ich beim Abbiegen eine Radfahrerin von ihrem Gefährt geschubst habe. Es ist ihr außer in paar blauen Flecken nix passiert, aber es ist eben der polizeiliche Lauf der Dinge. Ist man mit sowas noch unbedenklich?
Nur eine (oder zwei, bin mir im Moment nicht ganz sicher) rechts- kraeftige Verurteilung wegen Alkohol am Steuer wuerde Deine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu Fall bringen
Zerknirschte Grüße Christian
Du darfst hoffen Waldi
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Oliver Arend
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Auf was sie in jedem Fall achten sind Vergehen, die in Zusammenhang mit Sprengstoff und Waffen stehen. Bei einem Verkehrsdelikt, der nicht gerade zu schweren Verletzungen oder Tod führte, dürfte es wohl keine Probleme geben.
Oliver
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