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Juerg
SP-Schnüffler Registriert seit: Jan 2001 Wohnort: 8102 Oberengstringen, CH Verein: ARGOS Beiträge: 951 Status: Offline |
Beitrag 6759945
[06. April 2008 um 21:14]
Ein Nachtrag noch zur Vervollständigung des Verständnisses (manchmal vergisst man einfach gewisse Abgrenzungen zu machen weil sie für einen selbstverständlich sind).
Die Frage ist nicht, ob ein Hybrid wie andere Feststoff-Treibsätze einen Explosivstoff enthält, sondern ob der komplette, geladene Motor ein "pyrotechnischer Gegenstand" ist und damit einer gewissen Reglementierung unterliegt. (Das eine bedingt aber wahrscheinlich das andere, pyrotechnische Gegenstände definieren sich wohl über den Gehalt an Explosivstoff, wobei "Explosivstoff" nicht mit explosionsfähig zu verwechseln ist). Nach dieser Logik wären Hybride dann auch keine pyrotechnischen Gegenstände. In der Schweiz sind AT Treibsätze beispielsweise "pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke" und bedürfen als solche als Gesamtsystem einer Zulassung. In der EU wiederum interessiert man sich mehr für den Treibstoff, welcher eine CE Marke braucht, nicht so sehr aber für den eigentlichen Raketenmotor. Ich werde mich mal schlau machen, was man in der Schweiz zu vollkommen pyro-freien Hybrid-Konstruktionen wie Hypertek sagt. Das weckt bei Euch keine Hunde. Gruss Jürg Geändert von Neil am 07. April 2008 um 12:43 |
Neil
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Beitrag 6759934
, Warum ist es so schwer N2O zu bekommen?
[07. April 2008 um 12:43]
Hi,
ich habe die oberen Beiträge mal aus dem O-Motorthread asugekoppelt weil ich gerne einen eigenen Faden für das N2O Problem auf machen möchte. Es gibt anscheinend zwei Erfahrungen bei dem Versuch N2O für Raketenmotore zu bekommen. 1. Man bekommt es einfach. 2. Man bekommt es nicht. Ich habe mal etwas gewühlt im Internet um heraus zu finden woher die unterschiedlichen Erfahrungen kommen. Ich bin dabei auf dem Industriegaseverband e.V. gestoßen. Dort gibt es Sicherheitshinweise für den Umgang mit Industriegasen. Dort findet man dann dieses Dokuemt hier: http://www.industriegaseverband.de/igv/sicherheitshinweise/lachgasmissbr.pdf Auf der zweiten Seite unter Punkt 7. steht warum es so schwer ist. Es ist eine freiwillige Kontrolle und keine gesetzliche. Ich denke, das wir genau dort vielleicht ansetzen sollten, den dort steht das es nicht für unbekannte Anwendungen abgegeben werden sollte. Machen wir also unsere Anwendung bekannt. Es gibt noch ein weiteren Sicherheithinweis der für uns auch von Bedeutung ist, ist aber mehr technisch wichtig: http://www.industriegaseverband.de/igv/sicherheitshinweise/sicherumganglachgas.pdf Gruß Neil Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu. |
Reinhard
Überflieger Registriert seit: Sep 2003 Wohnort: Österreich Verein: TRA #10691, AGM Beiträge: 1187 Status: Offline |
Beitrag 6759957
[07. April 2008 um 15:15]
Hi,
ich habe da eine relativ einfache Sichtweise, ob die Behörden die teilen ist eine andere Frage, aber sie scheint mir zu den bisher gemachten Beobachtungen gut zu passen. Ein fertiges zündfähiges Gemisch aus Oxydator und Brennstoff, oder metastabile Verbindungen wie Sprengstoffe, betrachte ich als juristisch reglementiert. (Feststoffmotoren) Werden Oxydator und Brennstoff unmittelbar im Zuge des gemeinsamen Kontaktes verbrannt ist die Kombination aus sprengrechtlicher Sicht unbedenklich. Dazu zählen dann die Hybride und Flüssigtriebwerke, sofern sie ordnungsgemäß funktionieren. Hier gibt es einen Präzedenzfall, das autogene Schweißen. Das unterscheidet sich chemisch nicht von einem Flüssig-, oder besser, Fluidtriebwerk und ist meines Wissens nach nicht sprengrechtlich reguliert. Vor allem bei Flüssigtriebwerken stellt sich aber die Frage wie ein allfälliger Zündverzug betrachtet werden muss. Da können sich ja größere Mengen an zündfähigen Gemischen bilden, die schon mal heftig reagieren können. Gruß Reinhard Geändert von Reinhard am 07. April 2008 um 15:29 |
Oliver Arend
Administrator
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Beitrag 6759960
[07. April 2008 um 15:22]
> Auf der zweiten Seite unter Punkt 7. steht warum es so schwer ist. Es ist eine freiwillige Kontrolle und keine gesetzliche. Ich denke, das wir genau dort vielleicht ansetzen sollten, den dort steht das es nicht für unbekannte Anwendungen abgegeben werden sollte. Machen wir also unsere Anwendung bekannt.
Offensichtlich hätten wir da mit dem Industriegaseverband auch gleich den richtigen Ansprechpartner. Wenn wir denen klarmachen, wofür wir das Lachgas brauchen, und dass wir es nur in technischer Qualität (also vergällt) abnehmen wollen, könnte das klappen. Vielleicht wäre der Nachweis einer Mitgliedschaft in einem Raketenmodellsportverein ausreichend. Das wäre evtl. aufwändig für den Verband, weil der Markt in Deutschland vermutlich so um die 5 Flaschen im Jahr beträgt, aber ein Lösungsansatz. Oliver Geändert von Oliver Arend am 07. April 2008 um 15:22 |
Zaphod
Epoxy-Meister Registriert seit: Feb 2007 Wohnort: Alsbach-Hähnlein Verein: TU-Darmstadt Beiträge: 425 Status: Offline |
Beitrag 6759964
[07. April 2008 um 15:29]
Nur wie wendet man sich an so eine Organisation? Als Einzelperson dürfte das nicht funktionieren. Wahrscheinlich nur über, wie Du schon sagtest, den Verein/Verband.
gruß Marco Geändert von Zaphod am 07. April 2008 um 15:29 |
Neil
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Beitrag 6759966
[07. April 2008 um 15:41]
Hi,
man kann ja mal am RaFli-Tag darüber diskutieren wie man da agieren kann. Ich sehe es aber genau so, das die der richtige Ansprechpartner sind. Gruß Neil Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu. |
Oliver Arend
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Beitrag 6759967
[07. April 2008 um 16:37]
Man könnte sicherlich was vorbereiten und es dann "offiziell" über den DAeC laufen lassen. Auch wenn der eher für Sport als Experimental zuständig ist, aber das sollte schon gehen.
Oliver |